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Motorradfahren – 125 ccm OHNE PRAKTISCHE PRÜFUNG – Das ist Klasse B196 !

Ab dem 31.12.2019 gelten veränderte Vorschriften für
die Eintragung eines Motorradführerscheins der Klasse A1 – die Bezeichnung hierfür ist Führerscheinklasse B196 !

Bei uns ist diese Ausbildung auf einem MOTORRAD sowie auf einem ROLLER mit 125 ccm möglich !

Jeder Bürger der MINDESTENS 25 JAHRE ALT und seit 5 JAHREN IM BESITZ DER KLASSE B ist,
kann OHNE THEORETISCHE UND OHNE PRAKTISCHE PRÜFUNG den Führerschein der Klasse A1 erwerben !
Hierfür gelten folgende Ausbildungsvorschriften :
mindestens 4 x 90 min. spezifisch A-Theorie-Unterricht +
mindestens 5 x 90 min. Fahrstunden Klasse A1

Eine komplette Motorradbekleidung ( HELM – HANDSCHUHE – JACKE MIT RÜCKENPROTECTOR – MOTORRADHOSE – SCHUHE MIT KNÖCHELSCHUTZ ) IST  VERPFLICHTEND .

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Neue Punktereform seit dem 01.05.2014

Die Möglichkeit des Punktabbaus besteht wenn nicht mehr als 5 Punkte in Flensburg eingetragen sind. Punktabbau nach Absprache möglich.

Achtung: Bei Einträgen von bis zu maximal 5 Punkten im Fahreignungsregister. Abbau von einem Punkt durch freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar (FES) möglich.

Punktabbau nur einmal alle 5 Jahre möglich!