Begleitetes Fahren BF17

Begleitetes Fahren BF17

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Infos Betreff der Klasse B  BEGLEITETES FAHREN

DIES sind die Bedingungen, welche für die Theorie- und Fahrausbildung von Fahrschülern ab dem Alter von 16  1/2 Jahren erfüllt werden müssen,

bzw. was von den Begleitpersonen gefordert wird :

 

    für die Begleitpersonen:

  • mindestens 30 Jahre alt
  • mindestens fünf Jahre ununterbrochen im Besitz des Führerscheines der Klasse B
  • nicht mehr als 1 Punkt in Flensburg

      für den Fahranfänger:

  • Fahren nur mit Begleiter
  • Absolutes Alkoholverbot 0 Promille bis 21 Jahren
  • Theorie-Prüfung ist frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag möglich, Praktische Prüfung frühestens 4 Wochen vor dem 17. Geburtstag
  • Ausführliche Informationen gibt es bei unserer Fahrschule von allen Fahrlehrern sowie im Büro