Begleitetes Fahren BF17
Infos Betreff der Klasse B BEGLEITETES FAHREN
DIES sind die Bedingungen, welche für die Theorie- und Fahrausbildung von Fahrschülern ab dem Alter von 16 1/2 Jahren erfüllt werden müssen,
bzw. was von den Begleitpersonen gefordert wird :
für die Begleitpersonen:
- mindestens 30 Jahre alt
- mindestens fünf Jahre ununterbrochen im Besitz des Führerscheines der Klasse B
- nicht mehr als 1 Punkt in Flensburg
für den Fahranfänger:
- Fahren nur mit Begleiter
- Absolutes Alkoholverbot 0 Promille bis 21 Jahren
- Theorie-Prüfung ist frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag möglich, Praktische Prüfung frühestens 4 Wochen vor dem 17. Geburtstag
- Ausführliche Informationen gibt es bei unserer Fahrschule von allen Fahrlehrern sowie im Büro