Ab dem 31.12.2019 gelten veränderte Vorschriften für
die Eintragung eines Motorradführerscheins der Klasse A1 – die Bezeichnung hierfür ist Führerscheinklasse B196 !
Bei uns ist diese Ausbildung auf einem MOTORRAD sowie auf einem ROLLER mit 125 ccm möglich !
Jeder Bürger der MINDESTENS 25 JAHRE ALT und seit 5 JAHREN IM BESITZ DER KLASSE B ist,
kann OHNE THEORETISCHE UND OHNE PRAKTISCHE PRÜFUNG den Führerschein der Klasse A1 erwerben !
Hierfür gelten folgende Ausbildungsvorschriften :
mindestens 4 x 90 min. spezifisch A-Theorie-Unterricht +
mindestens 5 x 90 min. Fahrstunden Klasse A1
Eine komplette Motorradbekleidung ( HELM – HANDSCHUHE – JACKE MIT RÜCKENPROTECTOR – MOTORRADHOSE – SCHUHE MIT KNÖCHELSCHUTZ ) IST VERPFLICHTEND .
Für nähere Erläuterungen rufen SIE uns bitte an! Wir nehmen uns gerne Zeit für SIE!