Klasse B197: Prüfung mit AUTOMATIK – danach SCHALTGETRIEBE erlaubt !

N E U I G K E I T E N für KLASSE-B-AUSBILDUNG :
SEIT DEM 01. APRIL 2021 ist es möglich auf einem AUTOMATIK-Fahrzeug seine PRAKTISCHE PRÜFUNG abzulegen
– und trotzdem ein SCHALTFAHRZEUG fahren zu dürfen (Schlüsselzahl 197) !
Dies ist ein lang ersehnter Wunsch von vielen Schülern den wir nun auch mit Hilfe von zwei E-FAHRZEUGEN erfüllen können.

PRÜFUNG mit AUTOMATIK ablegen und SCHALTFAHRZEUG uneingeschränkt fahren – DIES IST MÖGLICH seit APRIL 2021 !
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N E U I G K E I T E N für ZWEIRADAUSBILDUNG A1 ( bis 11 KW / 15 PS ):
Es gibt eine neue Führerscheinklasse – gültig vorerst NUR in Deutschland : Klasse B196 !!!

SEIT DEM 31.12.2019 IST ES RECHTSKRÄFTIG :
Die Führerscheinklasse B196 kann OHNE THEORETISCHE UND PRAKTISCHE PRÜFUNG erworben werden
– allerdings nur mit folgenden Voraussetzungen : Mindestalter 25 Jahre, mindestens 5 Jahre im Besitz der Klasse B

Ausbildungsvorschriften:
Mindestens 4 x 90 min. spezifisch A Theorie-Unterricht und
mindestens 5 x 90 min. Fahrstunden Klasse A1
Klasse B196 wird NICHT für den Aufstieg zur nächsthöheren Motorradklasse anerkannt !

ÜBRIGENS: Bei uns haben Sie auch hier die Wahl – Zweirad mit AUTOMATIK oder SCHALTUNG !
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N E U I G K E I T E N für die Klasse AM :
Die Klasse AM ist seit dem 28.07.2021 bereits mit 15 Jahren erlaubt, 

d.h.  BEGINN  MIT 14 1/2 JAHREN MÖGLICH   !

– ALLERDINGS SIND BIS ZUM 16. Lebensjahr KEINE FAHRTEN IM AUSLAND ERLAUBT !
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Für alle weiteren Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
LET´S GO !!!

 

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